Sozialrecht: Gegenüberstellung der §§ 22 SGB II und 41 SGB VIII

Ist die zwanghafte Aufrechterhaltung einer familiären Bedarfsgemeinschaft nach § 22 Abs. 2a SGB II vereinbar mit der Zweckbestimmung der Förderung einer eigenverantwortlichen Lebensführung nach § 41 SGB VIII?

Nonfiction, Reference & Language, Law, Family Law
Cover of the book Sozialrecht: Gegenüberstellung der §§ 22 SGB II und 41 SGB VIII by Stefan Grösch, GRIN Verlag
View on Amazon View on AbeBooks View on Kobo View on B.Depository View on eBay View on Walmart
Author: Stefan Grösch ISBN: 9783640367054
Publisher: GRIN Verlag Publication: July 7, 2009
Imprint: GRIN Verlag Language: German
Author: Stefan Grösch
ISBN: 9783640367054
Publisher: GRIN Verlag
Publication: July 7, 2009
Imprint: GRIN Verlag
Language: German

Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Familienrecht / Erbrecht, Note: 1,0, Frankfurt University of Applied Sciences, ehem. Fachhochschule Frankfurt am Main, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Einführung des SGB II am 01.01.2005 bedeutete eine Verschärfung der Gesetzeslage für junge Menschen unter 25 Jahre. Eine verschärfte Form von Sanktionen findet sich in § 31 Abs 5 und 6 SGB II, worin den jungen Menschen bei Verstoß oder nicht Einhaltung gesetzlicher Vorgaben die Regelleistung, incl. möglicher Mehrbedarfe auf bis zu 3 Monate gestrichen werden kann. Eine möglicherweise gewährte Mietzahlung erfolgt direkt an den Vermieter. Die Konsequenz einer Pflichtverletzung nach diesem Gesetzbuch ist ein erheblicher Eingriff in die Persönlichkeitsrechte von Betroffenen. Die Begründung für die komplette Streichung der Regelleistung bewirbt der Gesetzgeber damit, dass die 'Bringschuld' des Staates, jedem Jugendlichen einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz, oder eine Arbeitsgelegenheit mit Qualifizierungsmaßnahme anbieten zu müssen, sehr hoch und teuer ist. Wird einem Jugendlichen oder jungen Heranwachsenden von Seiten der Arbeitsgemeinschaft etwas Integrierendes in den Arbeitsmarkt angeboten, so hat die hilfebedürftige Person dem entsprechend Folge zu leisten. Da sich die Lage auf dem Ausbildungsmarkt in den letzten Jahren stetig verschlechtert hat (die auf dem Arbeitsmarkt ebenso), waren, bzw. sind die Angebote der Arbeitsagenturen oftmals unfreiwillige Lückenbüßer, um eine ungewollt tätigkeitslose Zeit zu überbrücken. Erfolgt nach dem Schulabschluss jedoch nicht zeitnah ein Übergang in eine geregelte Arbeits-, bzw. Ausbildungsumgebung, droht Frust und eine Verschlechterung der sozialen Lage. Möglicherweise belasten schlechte schulische Leistungen die Beziehung zu den Eltern, möglicherweise sind es jedoch Mitglieder der peer-group, welche einen schlechten Einfluss auf den oder die Jugendliche vermuten lassen. Adoleszenzkrisen zehren an den Nerven. Familien stehen in dieser Phase oft am Rand ihrer Handlungsfähigkeit, geringe Aussichten auf einen positiven Übertritt in das Erwerbsleben durch fehlende Ausbildungsstellen erschweren die Lage erheblich. Kann hier die (regelrechte) kombinierte Anwendung der §§ 22 SGB II und 41 SGB VIII zu einer Entspannung der Lage beitragen? Oder passen die beiden Vorschriften nicht zueinander?

View on Amazon View on AbeBooks View on Kobo View on B.Depository View on eBay View on Walmart

Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Familienrecht / Erbrecht, Note: 1,0, Frankfurt University of Applied Sciences, ehem. Fachhochschule Frankfurt am Main, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Einführung des SGB II am 01.01.2005 bedeutete eine Verschärfung der Gesetzeslage für junge Menschen unter 25 Jahre. Eine verschärfte Form von Sanktionen findet sich in § 31 Abs 5 und 6 SGB II, worin den jungen Menschen bei Verstoß oder nicht Einhaltung gesetzlicher Vorgaben die Regelleistung, incl. möglicher Mehrbedarfe auf bis zu 3 Monate gestrichen werden kann. Eine möglicherweise gewährte Mietzahlung erfolgt direkt an den Vermieter. Die Konsequenz einer Pflichtverletzung nach diesem Gesetzbuch ist ein erheblicher Eingriff in die Persönlichkeitsrechte von Betroffenen. Die Begründung für die komplette Streichung der Regelleistung bewirbt der Gesetzgeber damit, dass die 'Bringschuld' des Staates, jedem Jugendlichen einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz, oder eine Arbeitsgelegenheit mit Qualifizierungsmaßnahme anbieten zu müssen, sehr hoch und teuer ist. Wird einem Jugendlichen oder jungen Heranwachsenden von Seiten der Arbeitsgemeinschaft etwas Integrierendes in den Arbeitsmarkt angeboten, so hat die hilfebedürftige Person dem entsprechend Folge zu leisten. Da sich die Lage auf dem Ausbildungsmarkt in den letzten Jahren stetig verschlechtert hat (die auf dem Arbeitsmarkt ebenso), waren, bzw. sind die Angebote der Arbeitsagenturen oftmals unfreiwillige Lückenbüßer, um eine ungewollt tätigkeitslose Zeit zu überbrücken. Erfolgt nach dem Schulabschluss jedoch nicht zeitnah ein Übergang in eine geregelte Arbeits-, bzw. Ausbildungsumgebung, droht Frust und eine Verschlechterung der sozialen Lage. Möglicherweise belasten schlechte schulische Leistungen die Beziehung zu den Eltern, möglicherweise sind es jedoch Mitglieder der peer-group, welche einen schlechten Einfluss auf den oder die Jugendliche vermuten lassen. Adoleszenzkrisen zehren an den Nerven. Familien stehen in dieser Phase oft am Rand ihrer Handlungsfähigkeit, geringe Aussichten auf einen positiven Übertritt in das Erwerbsleben durch fehlende Ausbildungsstellen erschweren die Lage erheblich. Kann hier die (regelrechte) kombinierte Anwendung der §§ 22 SGB II und 41 SGB VIII zu einer Entspannung der Lage beitragen? Oder passen die beiden Vorschriften nicht zueinander?

More books from GRIN Verlag

Cover of the book Zufallsexperimente mit dem Zufallsgenerator Kreisel - Unterrichtsstunde in einer dritten Klasse by Stefan Grösch
Cover of the book Der Leitgedanke der Efficient Consumer Response by Stefan Grösch
Cover of the book Underachievement von Jungen in der Schule - Sind Jungen die Verlierer des deutschen Bildungssystems? by Stefan Grösch
Cover of the book Inklusives Wohnen für Menschen mit schweren geistigen Behinderungen auf Grundlage von Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention by Stefan Grösch
Cover of the book Vorgehen bei einer Verhaltensmodifikation. Wann ist man berechtigt, ein auffälliges Verhalten zu verändern? by Stefan Grösch
Cover of the book Zur Anwendung des § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG (Stand 2005) by Stefan Grösch
Cover of the book Die Dependenztheorie - Zentrale Ideen und Kritik by Stefan Grösch
Cover of the book Neoklassische Wachstumsmodelle/ Theorie wirtschaftlicher Entwicklung by Stefan Grösch
Cover of the book Substanzdualismus bewiesen? by Stefan Grösch
Cover of the book Sozialraumorientierte Kinder- und Jugendhilfe und deren Bedeutung für die Handlungsstrategien der Professionellen by Stefan Grösch
Cover of the book Werbemittel als betriebliches absatzpolitisches Instrumentarium (Unterweisung Industriekaufmann / -frau) by Stefan Grösch
Cover of the book Comparative Study of Cryptosporidium Infestation in Wild Water Buffaloes (Bubalus arnee) and Domestic Buffaloes (Bubalus bubalis) of Koshi Tappu Wildlife Reserve by Stefan Grösch
Cover of the book Überlebensstrategien in nationalsozialistischen Konzentrationslagern by Stefan Grösch
Cover of the book Freiheit und Schutz des Bürgers in Montesquieu: De l'esprit des lois by Stefan Grösch
Cover of the book Das nicht - standardisierte Interview als qualitativ orientiertes Forschungsdesign by Stefan Grösch
We use our own "cookies" and third party cookies to improve services and to see statistical information. By using this website, you agree to our Privacy Policy