Sitztheorie versus Gründungstheorie. Die aktuelle Rechtslage auf Grund der Rechtsprechung des EuGH und der deutschen Rechtsprechung

die aktuelle Rechtslage auf Grund der Rechtsprechung des EuGH und der deutschen Rechtsprechung

Business & Finance, Business Reference, Business Law
Cover of the book Sitztheorie versus Gründungstheorie. Die aktuelle Rechtslage auf Grund der Rechtsprechung des EuGH und der deutschen Rechtsprechung by Thomas Graf, GRIN Verlag
View on Amazon View on AbeBooks View on Kobo View on B.Depository View on eBay View on Walmart
Author: Thomas Graf ISBN: 9783638497237
Publisher: GRIN Verlag Publication: May 3, 2006
Imprint: GRIN Verlag Language: German
Author: Thomas Graf
ISBN: 9783638497237
Publisher: GRIN Verlag
Publication: May 3, 2006
Imprint: GRIN Verlag
Language: German

Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,0, Universität Paderborn (Fakultät für Wirtschaftswissenschaften - Lehrstuhl für Wirtschafts- und Medienrecht), Veranstaltung: Gesellschaftsrecht, 12 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Europäische Union gewinnt immer stärker an Bedeutung. Europäisches Recht beeinflußt schon seit längern die deutsche Rechtssprechung. Aus diesem Hintergrund wird die Fragestellung, ob die im deutschen Gesellschaftsrecht geltende Sitztheorie zu Gunsten der Gründungstheorie vollständig aufgegeben wurde, betrachtet. Die Niederlassungsfreiheit ist ein europäisches Grundrecht. Es ermöglicht Gesellschaften ihre Hauptniederlassung in jedes Staatsgebiet eines Mitgliedstaates zu verlegen und Agenturen, Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften zu gründen. Nach der im deutschen Gesellschaftsrecht vorherrschenden Sitztheorie richtet sich die Bestimmung des Gesellschaftsstatuts nach dem Ort, an welchem die Gesellschaft ihren tatsächlichen Verwaltungssitz hat. Im Gegensatz dazu steht die Gründungstheorie, nach der sich die Bestimmung des Gesellschaftsstatuts ausschließlich nach dem Ort der Gründung der Gesellschaft richtet. Der EugH erklärte in dem Fall 'Daily Mail' die nationalen Rechtsordnungen des Gründungsstaates für die Existenz der Gesellschaft als maßgeblich und Wegzugsbeschränkungen für zulässig. In dem Fall 'Centros' hat der EuGH entschieden, dass es gegen die Niederlassungsfreiheit verstößt, wenn ein Zuzugsstaat die Eintragung einer Tochtergesellschaft verweigert, auch wenn diese nationale Beschränkungen umgeht. In dem Fall 'Überseering' entschied der EuGH, dass jede Gesellschaft, die ihren Satzungs- und Verwaltungssitz in einen anderen Staat verlegt, ihre volle Rechts- und Parteifähigkeit beibehält. Dies wurde durch das Urteil im Fall 'Inspire Art' bekräftigt, da jede Gesellschaft, die nach ausländischem Recht ordnungsgemäß gegründet wurden, im Zuzugsstaat genauso wie im Gründungsstaat behandelt werden muss und die Anerkennung nicht durch strengere gesellschaftsrechtliche Regelungen abhängig gemacht werden darf. Damit verstoßen staatliche Zuzugsbeschränkungen gegen die Niederlassungsfreiheit, Wegzugsbeschränkungen sind aber weiterhin zulässig. Ob die Möglichkeit eines Umzugs besteht, richtet sich nach dem Recht des Wegzugstaates. Damit läßt sich feststellen, dass die Sitztheorie in Deutschland nur noch für den Wegzug, in Deutschland gegründeten Gesellschaften, anwendbar ist. Im Zuzugsfall ausländischer Gesellschaften nach Deutschland ist hingegen die Gründungstheorie anzuwenden.

View on Amazon View on AbeBooks View on Kobo View on B.Depository View on eBay View on Walmart

Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,0, Universität Paderborn (Fakultät für Wirtschaftswissenschaften - Lehrstuhl für Wirtschafts- und Medienrecht), Veranstaltung: Gesellschaftsrecht, 12 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Europäische Union gewinnt immer stärker an Bedeutung. Europäisches Recht beeinflußt schon seit längern die deutsche Rechtssprechung. Aus diesem Hintergrund wird die Fragestellung, ob die im deutschen Gesellschaftsrecht geltende Sitztheorie zu Gunsten der Gründungstheorie vollständig aufgegeben wurde, betrachtet. Die Niederlassungsfreiheit ist ein europäisches Grundrecht. Es ermöglicht Gesellschaften ihre Hauptniederlassung in jedes Staatsgebiet eines Mitgliedstaates zu verlegen und Agenturen, Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften zu gründen. Nach der im deutschen Gesellschaftsrecht vorherrschenden Sitztheorie richtet sich die Bestimmung des Gesellschaftsstatuts nach dem Ort, an welchem die Gesellschaft ihren tatsächlichen Verwaltungssitz hat. Im Gegensatz dazu steht die Gründungstheorie, nach der sich die Bestimmung des Gesellschaftsstatuts ausschließlich nach dem Ort der Gründung der Gesellschaft richtet. Der EugH erklärte in dem Fall 'Daily Mail' die nationalen Rechtsordnungen des Gründungsstaates für die Existenz der Gesellschaft als maßgeblich und Wegzugsbeschränkungen für zulässig. In dem Fall 'Centros' hat der EuGH entschieden, dass es gegen die Niederlassungsfreiheit verstößt, wenn ein Zuzugsstaat die Eintragung einer Tochtergesellschaft verweigert, auch wenn diese nationale Beschränkungen umgeht. In dem Fall 'Überseering' entschied der EuGH, dass jede Gesellschaft, die ihren Satzungs- und Verwaltungssitz in einen anderen Staat verlegt, ihre volle Rechts- und Parteifähigkeit beibehält. Dies wurde durch das Urteil im Fall 'Inspire Art' bekräftigt, da jede Gesellschaft, die nach ausländischem Recht ordnungsgemäß gegründet wurden, im Zuzugsstaat genauso wie im Gründungsstaat behandelt werden muss und die Anerkennung nicht durch strengere gesellschaftsrechtliche Regelungen abhängig gemacht werden darf. Damit verstoßen staatliche Zuzugsbeschränkungen gegen die Niederlassungsfreiheit, Wegzugsbeschränkungen sind aber weiterhin zulässig. Ob die Möglichkeit eines Umzugs besteht, richtet sich nach dem Recht des Wegzugstaates. Damit läßt sich feststellen, dass die Sitztheorie in Deutschland nur noch für den Wegzug, in Deutschland gegründeten Gesellschaften, anwendbar ist. Im Zuzugsfall ausländischer Gesellschaften nach Deutschland ist hingegen die Gründungstheorie anzuwenden.

More books from GRIN Verlag

Cover of the book Controlling in Nonprofit-Organisationen am Beispiel des DRK Kreisverbandes Eichsfeld e.V. by Thomas Graf
Cover of the book Der Weg zu einer neuen Unterrichtspraxis: 'der offenene Unterricht' by Thomas Graf
Cover of the book Kunst Grundschule: Paul Klee 'Senecio'. Bildbetrachtung und Weitergestaltung (Klasse 2) by Thomas Graf
Cover of the book PlanML. Eine Markupsprache für routenbasierte Navigationspläne by Thomas Graf
Cover of the book Wie rational ist Konsum? by Thomas Graf
Cover of the book Wettbewerbsanalyse innerhalb der strategischen Planung by Thomas Graf
Cover of the book Regierungswechsel durch Demokratie: Karl Popper, Alles Leben ist Problemlösen by Thomas Graf
Cover of the book Zentrale arbeitsrechtliche Probleme von in Teilzeit beschäftigten Studierenden by Thomas Graf
Cover of the book Der Stabilitätspakt am Beispiel des Defizitverfahrens by Thomas Graf
Cover of the book Sind Einheitlichkeit im Bildungssystem und die Forderung nach bestimmten Schlüsselkompetenzen im internationalen Kontext umfassend umsetzbar? by Thomas Graf
Cover of the book Umsetzungsdefizite hinsichtlich der Schadensersatz- und Entschädigungsansprüche gemäß § 15 AGG by Thomas Graf
Cover of the book Die Theorie der violence symbolique bei Pierre Bourdieu by Thomas Graf
Cover of the book Essay zu Dworkins 'Freiheit, Gleichheit und Gemeinschaft' by Thomas Graf
Cover of the book Das Berufsbild des Schulpsychologen, des Medienpsychologen und des Psychologen in der Erwachsenenbildung by Thomas Graf
Cover of the book Qualitative und quantitative Methoden in der sozialwissenschaftlichen Forschung: Widerspruch oder Ergänzung? by Thomas Graf
We use our own "cookies" and third party cookies to improve services and to see statistical information. By using this website, you agree to our Privacy Policy