Außeruniversitäre 'staatliche' Forschungseinrichtungen als Teil des öffentlichen Dienstes?

Nonfiction, Reference & Language, Law, Urban State & Local Government
Cover of the book Außeruniversitäre 'staatliche' Forschungseinrichtungen als Teil des öffentlichen Dienstes? by Gerald G. Sander, GRIN Verlag
View on Amazon View on AbeBooks View on Kobo View on B.Depository View on eBay View on Walmart
Author: Gerald G. Sander ISBN: 9783638489133
Publisher: GRIN Verlag Publication: April 11, 2006
Imprint: GRIN Verlag Language: German
Author: Gerald G. Sander
ISBN: 9783638489133
Publisher: GRIN Verlag
Publication: April 11, 2006
Imprint: GRIN Verlag
Language: German

Studienarbeit aus dem Jahr 1996 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / VerwaltungsR, Note: sehr gut -, Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer (ehem. Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer), Veranstaltung: Seminar: 'Wissenschaftsverwaltung, 8 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Hinter der Fragestellung, ob die vom Staat privatrechtlich gegründeten Forschungseinrichtungen, die ausschließlich mit öffentlichen Mitteln gefördert und zur Anwendung aller im staatlichen Bereich geltenden Vorschriften gezwungen werden, zum 'öffentlichen Dienst' gehören, stecken ganz praktische Gesichtspunkte und Probleme, von denen die Mitarbeiter solcher Wissenschaftseinrichtungen unmittelbar betroffen sind. Zum Beispiel würden bei einem Wechsel eines Beschäftigten zwischen dem öffentlichen Dienst und einer privatrechtlich organisierten Forschungseinrichtung das 13. Gehalt als Weihnachtsgeld verloren gehen oder auch Beschäftigungszeiten nicht anerkannt werden. Ebenfalls stellten sich Schwierigkeiten bei der Überprüfungspflicht nach dem Stasi-Unterlagen-Gesetz durch die 'Gauck-Behörde' ein. Obwohl eigentlich kein sachlicher Grund für eine Differenzierung zwischen öffentlich-rechtlichen und den privatrechtlichen Forschungseinrichtungen in diesem Punkt vorliegt, erfolgt die Überprüfung nicht in gleicher Weise wie beim Staatsdienst. Vor allem aber wegen den zuerst genannten Gründen, besteht ein starkes Interesse der Mitarbeiter von privatrechtlich organisierten Wissenschaftseinrichtungen, zum öffentlichen Dienst gezählt zu werden. Ausgehend von der Frage, ob außeruniversitäre 'staatliche' Forschungseinrichtungen zum 'öffentlichen Dienst' gehören, sind zunächst die Begriffsmerkmale des öffentlichen Dienstes zu bestimmen.

View on Amazon View on AbeBooks View on Kobo View on B.Depository View on eBay View on Walmart

Studienarbeit aus dem Jahr 1996 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / VerwaltungsR, Note: sehr gut -, Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer (ehem. Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer), Veranstaltung: Seminar: 'Wissenschaftsverwaltung, 8 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Hinter der Fragestellung, ob die vom Staat privatrechtlich gegründeten Forschungseinrichtungen, die ausschließlich mit öffentlichen Mitteln gefördert und zur Anwendung aller im staatlichen Bereich geltenden Vorschriften gezwungen werden, zum 'öffentlichen Dienst' gehören, stecken ganz praktische Gesichtspunkte und Probleme, von denen die Mitarbeiter solcher Wissenschaftseinrichtungen unmittelbar betroffen sind. Zum Beispiel würden bei einem Wechsel eines Beschäftigten zwischen dem öffentlichen Dienst und einer privatrechtlich organisierten Forschungseinrichtung das 13. Gehalt als Weihnachtsgeld verloren gehen oder auch Beschäftigungszeiten nicht anerkannt werden. Ebenfalls stellten sich Schwierigkeiten bei der Überprüfungspflicht nach dem Stasi-Unterlagen-Gesetz durch die 'Gauck-Behörde' ein. Obwohl eigentlich kein sachlicher Grund für eine Differenzierung zwischen öffentlich-rechtlichen und den privatrechtlichen Forschungseinrichtungen in diesem Punkt vorliegt, erfolgt die Überprüfung nicht in gleicher Weise wie beim Staatsdienst. Vor allem aber wegen den zuerst genannten Gründen, besteht ein starkes Interesse der Mitarbeiter von privatrechtlich organisierten Wissenschaftseinrichtungen, zum öffentlichen Dienst gezählt zu werden. Ausgehend von der Frage, ob außeruniversitäre 'staatliche' Forschungseinrichtungen zum 'öffentlichen Dienst' gehören, sind zunächst die Begriffsmerkmale des öffentlichen Dienstes zu bestimmen.

More books from GRIN Verlag

Cover of the book Die Rede des Calgacus in Tacitus´ Agricola by Gerald G. Sander
Cover of the book Erzeugungsdidaktik in einer Theatergruppe Erwachsenener by Gerald G. Sander
Cover of the book Heilpädagogische Sprachförderung im Vorschulalter bei ein-/mehrsprachigen Kindern by Gerald G. Sander
Cover of the book Grammatikalisierung by Gerald G. Sander
Cover of the book Autonomes Fahren, selbstfahrende Kraftfahrzeuge und Fahrassistenzsysteme. Auswirkungen auf die Geschäftsmodelle und Geschäftsfelder by Gerald G. Sander
Cover of the book Die Auswirkungen der Artikel 87, 88 EGV auf die Unternehmensfinanzierung aus Sicht der Kreditinstitute und der Unternehmen by Gerald G. Sander
Cover of the book 'M - Eine Stadt sucht einen Mörder': M als Variable by Gerald G. Sander
Cover of the book Die Transformation der Sozialstruktur in zeitgeschichtlicher Perspektive by Gerald G. Sander
Cover of the book Kartellrechtliche Grenzen marktbeherrschender Unternehmen auf dem Tankstellenmarkt by Gerald G. Sander
Cover of the book Die Transfiguration von Raffael by Gerald G. Sander
Cover of the book Förderung des lebenslangen Lernens im Kontext der Lissabon-Strategie by Gerald G. Sander
Cover of the book Le Pessimisme dans 'Les Soleils des Indépendances' d´Ahmadou Kourouma by Gerald G. Sander
Cover of the book Adipositas im Kindes und Jugendalter unter besonderer Berücksichtigung der Aufgabe der Schule by Gerald G. Sander
Cover of the book Privatisierung der Deutschen Bahn - Vergleich der Privatisierungswellen 1994 und 2008 by Gerald G. Sander
Cover of the book Music Research on various topics: Musicianship, Techniques and Analysis by Gerald G. Sander
We use our own "cookies" and third party cookies to improve services and to see statistical information. By using this website, you agree to our Privacy Policy